
Vielen Dank für Ihre Teilnahme sagen die Gemeinsamen Elternbeiräte der Grund- (und Mittel-)schulen aus Bamberg, Bayreuth, Fürstenfeldbruck, Fürth, Kempten, Kulmbach, München, Olching und Würzburg!
Für die Schuljahre 2021/22 und 2022/23 wurden folgende Elternvertreter gewählt:
Bei der Wahl wurden auch so genannte Nachrücker gewählt, die im Laufe der zwei Schuljahre die ausgeschiedenen Mitglieder ersetzen können:
Wir freuen uns sehr darauf, in den kommenden 2 Jahren die Elterninteressen der Schüler der insgesamt 137 staatlichen Grundschulen Münchens vertreten zu dürfen.
Wir hoffen auf einen regen Austausch mit Ihnen allen und stehen unter info@geb.musin.de gern jederzeit für Fragen, Wünsche, Sorgen und Anregungen zur Verfügung.
Der gemeinsame Elternbeirat (GEB) ist eine gesetzliche Institution. Die Zusammensetzung und die Aufgaben richten sich nach dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz – BayEUG.
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Art. 66 regelt die Wahl des gemeinsamen Elternbeirats. Die Amtszeit des GEB beträgt seit 2019 zwei Jahre. Sie beginnt mit der Feststellung des Wahlergebnisses und endet mit der Wahl des neuen Elternbeirats.
Die Tätigkeiten als Elternvertretung sind ehrenamtlich.
GEB GS vertritt die EB und Eltern an 137 Grundschulen in München, das sind 43.670 Schüler (Schuljahr 2019/20).
Weitere Informationen zu den Grund- und Mittelschulen der Stadt München:
- Zahlen zur Bildung und Erziehung der Kinder ab 6 Jahren
- Staatliches Schulamt in München
Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (Bayerische Schulordnung – BaySchO) §14 Wahl des Elternbeirats und des gemeinsamen Elternbeirats liegt fest:
Die Aufgaben des GEB GS sind:
Der GEB unterstützt die Elternbeiräte, ihre vom Gesetzgeber gestellten Aufgaben zu erfüllen.
Das sind unter anderem:
Hier können Sie mehr zur unseren Tätigkeitsbereichen erfahren ...