Für die Schuljahre 2021/22 und 2022/23 wurden folgende Elternvertreter gewählt:

  • Anke Sponer (Vorsitzende; Mitglied des EB an der GS an der Samberger Str.)
  • Tina Uthoff (1. Stellv. Vorsitzender; Mitglied des EB an der GS an der Samberger Str.)
  • Steve Gebhardt (2. Stellv. Vorsitzende; Mitglied des EB an der GS an der Oselstraße)
  • Svetlana Berger (Mitglied des EB an der GS an der Gänselieslstr.)
  • Michael Freund (Mitglied des EB an der GS an der Schrobenhausener Str.)
  • Philip Offergeld (Mitglied des EB an der GS an der Zielstattstr.)
  • Luis Roalter (Mitglied des EB an der GS an der Grafinger Str.)
  • Florian Schweinberger (Mitglied des EB an der GS Von der Pfordten)
  • Sewastia Varelas (Mitglied des EB an der GS Berg am Laim)

Bei der Wahl wurden auch so genannte Nachrücker gewählt, die im Laufe der zwei Schuljahre die ausgeschiedenen Mitglieder ersetzen können:

  • Sebastian Boenke (Mitglied des EB an der GS Strehleranger)
  • Dr. Germar Triftshäuser (Mitglied des EB an der GS am Schubinweg)
  • Tino Mettler (Mitglied des EB an der GS an der Guardinistr.)
  • Andre Tutsch (Mitglied des EB an der GS St. Martin)

Wir freuen uns sehr darauf, in den kommenden 2 Jahren die Elterninteressen der Schüler der insgesamt 137 staatlichen Grundschulen Münchens vertreten zu dürfen.

Wir hoffen auf einen regen Austausch mit Ihnen allen und stehen unter info@geb.musin.de gern jederzeit für Fragen, Wünsche, Sorgen und Anregungen zur Verfügung.

Der gemeinsame Elternbeirat (GEB) ist eine gesetzliche Institution. Die Zusammensetzung und die Aufgaben richten sich nach dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz – BayEUG. 

Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Art. 66 regelt die Wahl des gemeinsamen Elternbeirats. Die Amtszeit des GEB beträgt seit 2019 zwei Jahre. Sie beginnt mit der Feststellung des Wahlergebnisses und endet mit der Wahl des neuen Elternbeirats.

Die Tätigkeiten als Elternvertretung sind ehrenamtlich.

GEB GS vertritt die EB und Eltern an 137 Grundschulen in München, das sind 43.670 Schüler (Schuljahr 2019/20).

 

Weitere Informationen zu den Grund- und Mittelschulen der Stadt München:

                   - Zahlen zur Bildung und Erziehung der Kinder ab 6 Jahren

                   - Staatliches Schulamt in München

Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (Bayerische Schulordnung – BaySchO) §14 Wahl des Elternbeirats und des gemeinsamen Elternbeirats liegt fest:

  • Wahlberechtigt sind alle EB Vorsitzende, die im aktuellen Jahr gewählt wurden; gewählt werden kann jeder EB Mitglied (aktive und passive Wahlrecht)
  • Die Wahlen sollen spätestens sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn durchgeführt werden.
  • Die Wahl wird im Einvernehmen mit der zuständigen Schulaufsichtsbehörde durchgeführt

Die Aufgaben des GEB GS sind:

  • die Interessen der Eltern und somit der Schüler sowohl gegenüber den Gremien der Stadt München als auch des Freistaates Bayern zu vertreten
  • ein Ansprechpartner für alle schulischen Fragen der Eltern und Elternbeiräte
  • eine konstruktive und gegenseitig vertrauensvolle Zusammenarbeit sowohl mit den Gremien als auch mit den Eltern und Elternbeiräten zum Wohle der Schüler und Schülerinnen

Der GEB unterstützt die Elternbeiräte, ihre vom Gesetzgeber gestellten Aufgaben zu erfüllen.
Das sind unter anderem:

  •  Information der Elternvertreter über ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten
  • Information über Seminare und Weiterbildungsangebote für die Elternvertreter
  • Intensiver Kontakt mit den Elternvertretern der einzelnen Schulen
  • Stärkung der Kontakte unter einander, auch unter den verschiedenen Gremien, regional und überregional
  • Kooperation mit anderen Organisationen im Bereich Bildung und Erziehung

Hier können Sie mehr zur unseren Tätigkeitsbereichen erfahren ...