Themenfeld Unterricht

  1. Der GEB GS München begrüßt die Öffnung der Grundschulen, weil so die notwendige Tagesstruktur und die sozialen Kontakte im Präsenzunterricht gewährleistet werden können.
  2. Aus Sicht der Kinder ist Schule und Betreuung systemrelevant und die Öffnung muss höchste Priorität haben.
  3. Kein Kind darf alleingelassen werden. Jedes Kind muss täglicher Kontakt – während des Distanz- und Wechselunterrichtes - zur Lehrkraft ermöglicht werden.
  4. Kinder brauchen eine individuelle, leistungsdifferenzierte tägliche Beschulung durch ausgebildete Pädagogen.
  5. Kindern im Krippen-, KiTa- und Grundschulalter kann nicht ein unverhältnismäßig großer Anteil an der Last der Pandemiebekämpfung aufgebürdet werden.
  6. Forderung der Umsetzung der S3-Leitlinie: Präsenzunterricht ggf. bei gleichzeitiger Verschärfung an anderen Stellen. Falls erforderlich (z.B. Begrenzung Personen in Supermärkten und ÖPNV, Unterstützung Forderung nach Homeofficepflicht, Maskenpflicht im Unterricht): Differenzierung der Präsenzunterricht: Klasse 1-4 plus KiTa, z.B. nur Klasse 1-2 plus KiTa oder nur Klasse 1 und 4.
  7. Sofortige Verstärkung des Personals (Lehrkräfte und Betreuungspersonal) an Grundschulen mit Lehramtsstudenten, Gymnasial-, Realschullehrkräften (letztere vermehrt Einsatz in Klasse 4, um auf weiterführende Schule vorzubereiten). Unterstützung der Lehrkräfte durch sozialpädagogisches / schulpsychologisches Fachpersonal an jeder Schule.

Themenfeld Gesundheit

  1. Generell wünschen wir uns eine stärkere Berücksichtigung von Kindern und Lehrkräften aus Risikogruppen und Risikofamilien.  Qualitativ hochwertiger Distanzunterricht sollte insbesondere für diese Kinder und auch bei Quarantänemaßnahmen zugesichert werden.
  2. Priorisierung der Schulen bei kindgerechten Schnelltests und Laientests. Entwicklung und Einführung von Teststrategien an Schulen.
  3. Keine Nutzung von Klassenräumen, die weder zu Lüften sind, noch über eine geeignete Raumlufttechnische Anlage (mit Außenluftzufuhr) verfügt. Das Lüften soll im Winter regelmäßig als Querlüften alle 20 Minuten für 3-5 Minuten, im Sommer alle 10-20 Minuten stattfinden. Lüften ist zu definieren u.a. als Durchzugslüftung mit vollständig geöffneten gegenüberliegenden Fenstern und Türen (gem. DIN EN12792:2004-01)
  4. Klassenräume, die nicht hinreichend gelüftet werden können, dürfen auch nicht mit mobilen Luftreinigern nutzbar gemacht werden.
  5. Sofern es die Infektionslage erfordert, sollen auch im Unterricht Masken von Schüler*innen, Lehrkräften und sonstigem Schulpersonal getragen werden, in der aktuellen Situation (Mutanten) als medizinischer MNS (OP-Masken, FFP2).
  6. Auf Maskenpausen im Freien sollte unbedingt, aber unter den sonstigen Hygieneregeln geachtet werden. Den Schulen sind Konzeptvorschläge bezüglich der Umsetzung z.B. in Form von Best-Practice-Beispielen vom Kultusministerium zu machen.
  7. Masken sollen auch auf dem Schulweg getragen werden – sofern mehrere Kinder zusammen zur Schule laufen und der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  8. Es sollte zwingend in der Leitlinie festgelegt werden was unter sehr hohem, hohem, mäßigem und geringem Infektionsgeschehen zu verstehen ist.

Themenfeld Not- und Nachmittagsbetreuung

  1. Unterricht in Kohorten, die auch in der Nachmittagsbetreuung fortgesetzt werden soll. Eine Durchmischung aus verschiedenen Klassen in den Gruppen der Nachmittagsbetreuung soll vermieden oder stark reduziert werden.
  2. Kinder in der Notbetreuung sollen entweder klassenweise kohortiert durch zusätzliches Personal (z.B. Lehramtsstudenten) oder gemeinsam unter Einhaltung der Abstandregeln in größeren Räumen (z.B. Turnhalle) unterrichtet werden.
  3. Die Kohorten der Schule und der Nachmittagsbetreuung müssen auch in der Freizeit eingehalten werden.