Vielen Dank für Ihre Teilnahme sagen die Gemeinsamen Elternbeiräte der Grund- (und Mittel-)schulen aus Bamberg, Bayreuth, Fürstenfeldbruck, Fürth, Kempten, Kulmbach, München, Olching und Würzburg!
Themenfeld Unterricht
- Der GEB GS München begrüßt die Öffnung der Grundschulen, weil so die notwendige Tagesstruktur und die sozialen Kontakte im Präsenzunterricht gewährleistet werden können.
- Aus Sicht der Kinder ist Schule und Betreuung systemrelevant und die Öffnung muss höchste Priorität haben.
- Kein Kind darf alleingelassen werden. Jedes Kind muss täglicher Kontakt – während des Distanz- und Wechselunterrichtes - zur Lehrkraft ermöglicht werden.
- Kinder brauchen eine individuelle, leistungsdifferenzierte tägliche Beschulung durch ausgebildete Pädagogen.
- Kindern im Krippen-, KiTa- und Grundschulalter kann nicht ein unverhältnismäßig großer Anteil an der Last der Pandemiebekämpfung aufgebürdet werden.
- Forderung der Umsetzung der S3-Leitlinie: Präsenzunterricht ggf. bei gleichzeitiger Verschärfung an anderen Stellen. Falls erforderlich (z.B. Begrenzung Personen in Supermärkten und ÖPNV, Unterstützung Forderung nach Homeofficepflicht, Maskenpflicht im Unterricht): Differenzierung der Präsenzunterricht: Klasse 1-4 plus KiTa, z.B. nur Klasse 1-2 plus KiTa oder nur Klasse 1 und 4.
- Sofortige Verstärkung des Personals (Lehrkräfte und Betreuungspersonal) an Grundschulen mit Lehramtsstudenten, Gymnasial-, Realschullehrkräften (letztere vermehrt Einsatz in Klasse 4, um auf weiterführende Schule vorzubereiten). Unterstützung der Lehrkräfte durch sozialpädagogisches / schulpsychologisches Fachpersonal an jeder Schule.
Themenfeld Gesundheit
- Generell wünschen wir uns eine stärkere Berücksichtigung von Kindern und Lehrkräften aus Risikogruppen und Risikofamilien. Qualitativ hochwertiger Distanzunterricht sollte insbesondere für diese Kinder und auch bei Quarantänemaßnahmen zugesichert werden.
- Priorisierung der Schulen bei kindgerechten Schnelltests und Laientests. Entwicklung und Einführung von Teststrategien an Schulen.
- Keine Nutzung von Klassenräumen, die weder zu Lüften sind, noch über eine geeignete Raumlufttechnische Anlage (mit Außenluftzufuhr) verfügt. Das Lüften soll im Winter regelmäßig als Querlüften alle 20 Minuten für 3-5 Minuten, im Sommer alle 10-20 Minuten stattfinden. Lüften ist zu definieren u.a. als Durchzugslüftung mit vollständig geöffneten gegenüberliegenden Fenstern und Türen (gem. DIN EN12792:2004-01)
- Klassenräume, die nicht hinreichend gelüftet werden können, dürfen auch nicht mit mobilen Luftreinigern nutzbar gemacht werden.
- Sofern es die Infektionslage erfordert, sollen auch im Unterricht Masken von Schüler*innen, Lehrkräften und sonstigem Schulpersonal getragen werden, in der aktuellen Situation (Mutanten) als medizinischer MNS (OP-Masken, FFP2).
- Auf Maskenpausen im Freien sollte unbedingt, aber unter den sonstigen Hygieneregeln geachtet werden. Den Schulen sind Konzeptvorschläge bezüglich der Umsetzung z.B. in Form von Best-Practice-Beispielen vom Kultusministerium zu machen.
- Masken sollen auch auf dem Schulweg getragen werden – sofern mehrere Kinder zusammen zur Schule laufen und der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
- Es sollte zwingend in der Leitlinie festgelegt werden was unter sehr hohem, hohem, mäßigem und geringem Infektionsgeschehen zu verstehen ist.
Themenfeld Not- und Nachmittagsbetreuung
- Unterricht in Kohorten, die auch in der Nachmittagsbetreuung fortgesetzt werden soll. Eine Durchmischung aus verschiedenen Klassen in den Gruppen der Nachmittagsbetreuung soll vermieden oder stark reduziert werden.
- Kinder in der Notbetreuung sollen entweder klassenweise kohortiert durch zusätzliches Personal (z.B. Lehramtsstudenten) oder gemeinsam unter Einhaltung der Abstandregeln in größeren Räumen (z.B. Turnhalle) unterrichtet werden.
- Die Kohorten der Schule und der Nachmittagsbetreuung müssen auch in der Freizeit eingehalten werden.