Am 01.09.2020 wurde vom Kultusministerium das Konzept für das kommende Schuljahr für alle bayerischen Schulen vorgestellt.

Generell gilt eine Maskenpflicht für alle Personen auf dem Schulgelände. Die Masken dürfen nach Erreichen des Sitzplatzes abgenommen werden. Masken mit Ausatemventil sind NICHT erlaubt. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Personen, denen es aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist, eine Maske zu tragen sowie Kindern unter 6 Jahren. Freiwillig darf die Maske auch am Sitzplatz getragen werden.

Es wurde ein Drei-Stufen-Plan entwickelt. Je nach Infektionsgeschehen und bestimmten Schwellenwerten der 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner werden bestimmte Maßnahmen notwendig. 

Welche Stufe in welcher Region gerade gilt entscheiden zuständiges Gesundheitsamt und Schulaufsicht gemeinsam unter anderem anhand der 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner.

Stufe 7-Tages-Inzidenz pro 100000 Einwohner Maßnahme
1 < 35 Regelbetrieb unter Hygieneauflagen
2 35-49 Tragen Mund-Nasen-Schutz ab Klasse 5 auch am Sitzplatz, alternativ 1,5 m Abstand ab Klasse 5
3 ab 50 1,5m Abstand auch in den Klassenzimmern, Mund-Nasenbedeckung für alle Jahrgangsstufen. Wenn 1,5 m Abstand in den Klassenzimmern nicht möglich: Teilung der Klasse und Unterricht im täglichen oder wöchentlichem Wechsel (wie zwischen Pfingst- und Sommerferien)

Zusammenfassend gesagt wird an den Grundschulen bis zum Erreichen des Schwellenwertes von einer 7-Tagesinzidenz von 50 Coronafällen pro 100.000 Einwohner eines Landkreises Regelunterricht unter Hygieneauflagen durchgeführt.

Ab dem Grenzwert von 50 Coronafällen pro 100.000 Einwohnern eines Landkreises gilt auch in den Grundschulen wieder die 1,5-Meter-Abstandsregel sowie eine Maskenpflicht auch im Unterricht. Dort wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann (z.B. bauliche Gründe) werden die Klassen wieder geteilt. Der Unterricht erfolgt wieder im rollierenden System (Wechsel Präsenzunterricht und Lernen zuhause im täglichen oder wöchentlichen Wechsel).

 

Quelle: Homepage des bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html)