Liebe Eltern,

letzte Woche haben wir uns mit einem Schreiben wegen der abgesagten praktischen Radfahrübungen sowie den abgesagten Radprüfungen an das Kultusministerium gewandt und haben erläutert, warum wir diese grundsätzliche Absage nicht nachvollziehen können. Auch andere Elternverbände und ELternzusammenschlüsse sind diesbezüglich an das Kultusministerium herangetreten.

Gerade hat uns vom Kultusministerium ein Schreiben erreicht, dass erfreulicherweise mitteilt, dass die Schonraumübungen in den Jahrgangsstufen 2 und 3 sowie die praktischen Prüfungen in der Klasse 4 grundsätzlich wieder möglich sind. 

  • Selbstverständlich sind jedoch einige dem Infektionsschutz dienende Maßnahmen einzuhalten:
  1. Mindestabstandsregel von 1,5 m  soll eingehalten werden
  2. Körperkontakt muss vermieden werden
  3. den Lerngruppen müssen wenige Lehrkräfte und wenn möglich ein festes Team von VerkehrserzieherInnen der Polizei zugeordnet sein.
  4. Die praktische Schulung und auch die Prüfung sollen im Freien erfolgen.
  5. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen müssen konsequent durchgeführt und eingehalten werden. Dies gilt besonders bei gemeinsamer Nutzung von Fahrrädern, etc....
  6. Die Verteilung der Materialien (Fahrräder, Roller, etc.) erfolgt durch einen Verantwortlichen mit Mun-Nasen-Schutz

Zur sicheren Gestaltung der Schonraumübungen in Klasse 2 und 3 sowie der Radfahrprüfung in Klasse 4 sollen sich Schule, Fachberater für Verkehrserziehung, der Polizei und ggf. weitere beteiligte externen Partner sowie den Klassenelternsprechern der betroffenen Klassen  eng abstimmen.

Coronabedingt bleibt leider nicht mehr so viel Zeit für die praktischen Übungen bis zum Ende des Schuljahres. Daher wird man sich auf die wesentlichen Inhalte fokussieren.

Wie und ob Schonraumübungen in Klasse 2 und 3 sowie eine Radfahrprüfung in Klasse 4 an Ihrer Schule stattfinden kann, erfahren Sie am besten über den  Elternbeirat von der Schulleitung.

Bitte bedenken Sie , dass die Schulen das kultusministerielle Schreiben sicher auch erst vor kurzem erhalten haben. Nun müssen sie im Eiltempo prüfen, wie und ob der Radunterricht durchgeführt werden kann. Wir Eltern sollten also etwas Geduld und Verständnis aufbringen, wenn es nicht sofort Antworten und Informationen seitens der Schulen gibt.

Leider kann es an einigen Schulen auch sein, dass die Vorgaben z.B. aufgrund Personalmangels oder beengter Schulhöfe etc. nicht eingehalten und dementsprechend auch keine praktischen Übungen, bzw. eine Fahrradprüfung erfolgen kann. Der GEB GS steht mit dem Kuktusministerium in Kontakt und versucht gerade herauszufinden, welche Möglichkeites es für diese Kinder geben wird.

Das Kultusministerium verweist in seinem Schreiben schon einmal auf analoge und digitale Angebote, die von den bewährten Partnern des Kultusminsteriums in der Verkehrserziehung zusammengestellt wurden:

http://alp.dillingen.de/themenseiten/seminar-bayern-vse/lernen-zuhause-30/

Hier findet man tolle Übungen, Theateraufführungen, etc.. 

Liebe Grüße und viel Spass und Erfolg beim sicheren Radfahren,

Ihr GEB GS

 

Wichtig zu wissen:

Kinder stehen beim Lernen zuhause NICHT unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung: https://alp.dillingen.de/themenseiten/seminar-bayern-vse/lernen-zuhause-30/